Stand: 01.01.2022 · FilmOrbit – Niklas Michalik & Sarah Wieck GbR
Präambel
Das Unternehmen FilmOrbit ist auf die Produktion und Vermarktung von visuellen Inhalten im digitalen Raum spezialisiert. Dies umfasst den Aufbau und die Betreuung von Social-Media-Kanälen, insbesondere YouTube, als auch die Produktion von Foto- und Videomaterial. In diesem Zusammenhang bietet das Unternehmen auch die Entwicklung von Strategien und Konzepten sowie die Vergabe von Werbeplätzen auf bestehenden Kanälen, die von FilmOrbit verwaltet werden, an.
Ziel der Zusammenarbeit mit dem Kunden ist die Ansprache der für ihn relevanten Zielgruppe durch Bild- und Textinhalte im digitalen Raum. Konkrete, individuelle Ziele (Markenbekanntheit oder Gewinnung neuer Mitarbeiter) werden zu Beginn der Zusammenarbeit vereinbart.
1. Geltungsbereich
1.1Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden der „FilmOrbit – Michalik & Wieck GbR“ (im Folgenden: Kunden) und der „FilmOrbit – Michalik & Wieck GbR, Barkenberger Allee 132, 46286 Dorsten, vertreten durch Niklas Michalik und Sarah Wieck“ (im Folgenden: FilmOrbit).
1.2Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden von FilmOrbit nicht anerkannt. Ausnahmen oder Festlegung von individuellen Bedingungen bedürfen der Schriftform.
1.3Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.
1.4Alle zwischen FilmOrbit und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB, dem Angebot und der Annahme.
2. Leistungen von FilmOrbit
Das Leistungsspektrum von FilmOrbit umfasst insbesondere die folgenden Tätigkeiten:
2.1Strategieberatung und -Entwicklung
2.1.1Für Social-Media-Kanäle und -Kampagnen
2.1.2Für Videomarketing-Kanäle, -Kampagnen und -Projekte
2.1.3Konzept-Entwicklung
2.1.4Analyse und Optimierung bestehender Online-Marketingmaßnahmen
2.2Workshops, Kurse und Vorträge zur Nutzung von Social Media und Videomarketing
2.3Inhaltliche Betreuung von Social-Media-Kanälen, Blogs, Websites etc.
2.3.1Erstellung eines Content-Plans / Redaktionelle Betreuung
2.3.2Anfertigung von zielgruppenspezifischen Texten für Beiträge auf Online-Plattformen
2.3.3Produktion von fotografischen Werken
2.3.4Produktion von Videos
2.3.5Gestaltung von grafischen Inhalten, insbesondere Profil- und Titelbilder
2.4Community-Management
2.4.1Beantwortung von Kommentaren, Nachrichten etc.
2.4.2Interaktion mit anderen Nutzern und Unternehmen in den sozialen Netzwerken
2.5Influencer-Marketing
2.5.1Aufbau und Pflege des Kontakts zu Influencern und anderen Unternehmen in den sozialen Netzwerken
2.5.2Vermittlung von Werbeplacements und Kooperationen zu reichweitenstarken Personen
2.6Magazin-Plattformen von FilmOrbit
2.6.1Vergabe von Werbeplätzen auf den von FilmOrbit betriebenen Kanälen
2.6.2Konzeption von thematisch zum Werbepartner passenden Videos
2.6.3Produktion der Webvideos, inklusive Dreharbeiten und Schnitt
2.6.4Präsentation der gesponsorten Videos vor der von FilmOrbit aufgebauten Reichweite
2.7Videoproduktion
2.7.1Konzeption und Strategieentwicklung von Videoprojekten abseits der zuvor genannten Maßnahmen
2.7.2Entwicklung von Drehbuch und Storyboard
2.7.3Kalkulation und Planung von Dreharbeiten
2.7.4Durchführung von Dreharbeiten, ggf. mit mehreren Kameras, Licht und Ton
2.7.5Postproduktion des gedrehten Materials, inkl. Schnitt, Color Grading und Sounddesign
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1Nachdem der Kunde auf Grundlage der vorangegangenen Beratung die für ihn relevanten Punkte aus dem Leistungsspektrum ausgewählt hat, erstellt FilmOrbit ein schriftliches Angebot, welches den Umfang und die Kosten des Projektes wiedergibt. Gegebenenfalls enthält das Angebot zusätzliche Vereinbarungen zum Umfang der möglichen Korrekturschleifen oder der Nutzungsrechte bzw. zusätzliche Lizenzbedingungen. Eine Anlage mit einer detaillierten Kostenplanung ist ebenfalls möglich.
3.2Der Vertrag kommt durch die Annahme des von FilmOrbit erstellten Angebots gemäß Ziff. 3.1 zustande. Die Annahme erfolgt schriftlich via E-Mail durch den Kunden.
3.3Bei Änderungswünschen am Angebot seitens des Kunden gilt der Vertrag erst als angenommen, sobald dieser ein korrigiertes Angebot bestätigt hat.
3.4Angebot und Annahme werden Bestandteil des Vertrages und im Folgenden als „Auftrag“ bezeichnet.
4. Grundsätze der Zusammenarbeit
4.1Die im Auftrag vereinbarten Leistungen werden von FilmOrbit sach-, termin- und fachgerecht entsprechend der vereinbarten Kriterien oder – sofern nicht anders vereinbart – nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbracht.
4.2Die Vertragsparteien verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig.
4.3Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten handelt es sich um Zieltermine, welche im Rahmen des Projektmanagements fortentwickelt werden. Nach Ablauf eines Zieltermins darf der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich auffordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden auf diese Leistung fällig.
4.4Eine rechtliche Prüfung der zur Verfügung gestellten Materialien (beispielsweise Logos, Designs etc.), insbesondere nach dem Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, ist ausdrücklich nicht Aufgabe von FilmOrbit.
4.5Ein Teil der Leistungen setzt voraus, dass FilmOrbit den vollen Zugriff auf bestehende Social Media Accounts oder Webseiten erhält. FilmOrbit hat die zur Verfügung gestellten Daten vor Fremdzugriffen zu schützen. Die Zugänge sind nur zur Erfüllung der vereinbarten Maßnahmen bestimmt und dürfen nicht darüber hinaus genutzt werden.
4.6Spätestens nach Annahme des Angebots erhält der Kunde einen persönlichen Ansprechpartner. FilmOrbit behält sich vor, intern Konzepte und Strategien bezüglich des Kunden zu besprechen und Aufgaben untereinander zu verteilen. Dabei entstehen für den Kunden keine Extrakosten. Mitarbeiter von FilmOrbit werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert und treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden.
4.7Die Agentur ist hinsichtlich der Art der Durchführung der beauftragten Leistungen nach Zeit und Ort grundsätzlich frei.
4.8FilmOrbit behält das Recht, vor oder auch während der Durchführung des Auftrags einzelne Wünsche oder Vorgaben des Kunden abzulehnen und ggf. Leistungen zu stornieren, wenn diese den Ruf einer der beiden Parteien gefährden können. Dies gilt insbesondere für rassistische, diskriminierende und gewaltverherrlichende Inhalte. FilmOrbit distanziert sich klar von solchen Themen und lehnt die Produktion von Inhalten in diesem Bereich (ausgenommen dokumentarische/kritische Arbeiten) ab.
5. Mitwirkungspflicht des Kunden
5.1Der Kunde ist verpflichtet, FilmOrbit die für die Leistungserbringung gemäß Ziff. 2 erforderlichen Informationen, Materialen und Medien (im Folgenden: Material) zur Verfügung zu stellen. Dabei kann es sich insbesondere um folgendes handeln:
5.1.1Zugang zu den Kanälen/Webseiten (Mitteilung von Passwortdaten bzw. Einrichtung von Administrationsberechtigungen)
5.1.2Überlieferung von Video- und/oder Fotomaterial in Originalqualität (keine Messenger-Weiterleitungen)
5.1.3Überlieferung von Logos und Designelementen (am besten als Vector-Dateien) und Corporate-Design-Informationen
5.2Der Kunde versichert bei der Überlieferung des Materials, dass er zur Übergabe und Verwendung berechtigt ist. Wie unter 4.4 festgelegt, findet keine Prüfung durch FilmOrbit statt.
5.3Bei der Erstellung von redaktionellen Beiträgen, insbesondere Social-Media-Posts, stellt FilmOrbit diese – wenn nicht anders vereinbart – mindestens drei Werktage vor der Veröffentlichung dem Kunden zur Verfügung. Der Kunde hat diese innerhalb von drei Tagen für die Veröffentlichung freizugeben bzw. Einspruch einzulegen. Erhält FilmOrbit nach drei Werktagen keine Rückmeldung, gilt die Freigabe als erteilt.
5.4Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, so hat er alle daraus resultierenden Konsequenzen, insbesondere Verzögerungen bei der Projektfertigstellung, zu vertreten. FilmOrbit übernimmt in diesem Fall keinerlei Haftung.
6. Änderung des Auftrags
6.1Änderungswünsche seitens des Kunden bezüglich der im Auftrag vereinbarten Leistungen erfordern der Schriftform.
6.2Einzelne im Angebot vereinbarte Leistungen können gemäß der unter 15.3 festgelegten Kündigungsfrist storniert werden.
6.3Sollen Leistungen nachträglich dem Auftrag hinzugefügt werden, erstellt FilmOrbit zu diesem Zweck ein neues Angebot. Nach Annahme des Angebots durch den Kunden gelten die Leistungen als dem Vertrag hinzugefügt.
6.4Das ursprüngliche Angebot behält, falls nicht durch den Kunden storniert, seine Gültigkeit.
7. Präsentationen und Pitches
7.1Die Entwicklung und Präsentation von konzeptionellen, strategischen und gestalterischen Ideen und Vorschlägen erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – gegen Zahlung eines gesonderten Pitch-Honorars.
7.2Dies umfasst ausdrücklich nicht die Beratungsleistungen, welche von FilmOrbit kostenlos zu Beginn der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden.
7.3Die Nutzung der vorgestellten Ideen und Konzepte bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch FilmOrbit. Die Zahlung des Pitch-Honorars stellt keine Genehmigung zur Verwendung dar!
8. Social Media Plattformen
8.1Wenn der Kunde FilmOrbit mit der Einrichtung und/oder Betreuung von Social-Media-Accounts beauftragt, geschieht diese Einrichtung/Nutzung namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Kunde.
8.2FilmOrbit ist verpflichtet, die bei einer Account-Erstellung erworbenen Zugangsdaten jederzeit auf Nachfrage an den Kunden herauszugeben, spätestens jedoch bei Vertragsbeendigung.
8.3Bei Beendigung des Vertrags hat FilmOrbit zudem alle Administrationsrollen abzulegen und sich aus allen Accounts auszuloggen, sodass kein Zugriff mehr auf Profile und Daten des Kunden besteht.
8.4Der Kunde erkennt an, dass FilmOrbit keinen Einfluss auf den Betrieb der Social Media Plattformen ausüben kann und dementsprechend keine Verantwortung für betriebliche Abläufe der Plattformen übernimmt. Insbesondere für Ausfälle und Fehler seitens der Plattformen übernimmt FilmOrbit keine Haftung.
8.5FilmOrbit kann keine Garantie für eine Steigerung der Abonnentenzahlen, Likes oder Sichtbarkeit übernehmen.
9. Videoproduktion
9.1Die Herstellung von Videomaterial erfolgt nach Abstimmung des Videokonzepts, ggf. Drehbuch und Storyboards, mit dem Kunden. Vor Drehbeginn muss der Kunde dem erstellten Konzept schriftlich per E-Mail zustimmen.
9.2FilmOrbit übernimmt die Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films. Für Unstimmigkeiten, die bereits im Konzept erkennbar waren, wird keine Haftung übernommen. Selbes gilt für inhaltliche Fehler, soweit von FilmOrbit die Weisungen des Kunden befolgt wurden.
9.3Der Kunde erhält nach Fertigstellung des Projektes nur das finale Produkt. Eine Aushändigung des Rohmaterials findet nicht statt. Sollte der Kunde Nutzungsrechte am gesamten Rohmaterial erwerben wollen, wird individuell ein Honorarsatz für das Buy-Out festgelegt.
9.4FilmOrbit verfügt über einen Pool an lizensierter Musik, welche für Webvideos des Kunden verwendet werden darf. Wünscht der Kunde die Verwendung eines bestimmten Musikstücks für sein Video, hat dieser sicherzustellen, dass es sich um ein lizenzfreies Werk handelt oder er die entsprechenden GEMA-Rechte besitzt.
9.5Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel liegt bis zur Abnahme bei FilmOrbit.
10. Vergütung
10.1Die Höhe der Vergütung für die durch FilmOrbit zu erbringenden Leistungen sowie die Höhe der ggf. anfallenden Lizenzgebühren wird durch den verbindlichen Auftrag gemäß Ziff. 3 sowie ggf. durch Vereinbarungen über Leistungsänderungen gemäß Ziff. 6 bestimmt.
10.2Die Zahlung erfolgt bei längerfristigen Aufträgen am Monatsanfang für den vorhergegangenen Monat nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung. Bei einmaliger Leistung erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel innerhalb von acht Tagen nach Leistungserbringung. Der Versand der Rechnungen erfolgt per E-Mail. Das Zahlungsziel wird in den Rechnungen festgelegt.
10.3Storniert der Kunde fest terminierte Leistungen – insbesondere Foto-Shootings, Drehtage, Seminare oder Beratungen – kurzfristig, ergeben sich die folgenden Gebühren:
10.3.1Bei Stornierung bis zu zwei Wochen vor dem Termin: 25 % der vereinbarten Vergütung
10.3.2Bei Stornierung bis zu einer Woche vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
10.3.3Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin wird die gesamte Vergütung fällig
10.4Die Gebühren gelten nicht, wenn der Kunde die Stornierung aufgrund von höherer Gewalt vornehmen musste. Der Kunde hat dies nachzuweisen.
11. Rechteeinräumung
11.1Umfasst der Auftrag die Produktion von Werken, welche dem Urheberrecht unterliegen, so räumt FilmOrbit dem Kunden die vereinbarten Nutzungsrechte ab der Zahlung der entsprechenden Rechnung ein.
11.2Art und Umfang der Nutzungsrechte sowie ggf. anfallende Lizenzgebühren werden im Auftrag festgelegt und in Angebot und Rechnung schriftlich festgehalten.
11.3Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt, als einfaches, ausschließliches oder nicht ausschließliches Nutzungsrecht gestaltet sein.
11.4Überlässt der Kunde FilmOrbit zur Abwicklung des Auftrages Texte, Videos, Fotos, Grafiken oder sonstige Werke, garantiert der Kunde, dass er über die erforderlichen Urheber- bzw. Nutzungsrechte verfügt.
11.5Werden im Rahmen des Auftrags visuelle Aufnahmen von Personen erstellt, so wird vorab bestimmt, welche Partei für die Einholung der Einwilligung verantwortlich ist.
12. Vertraulichkeits- / Verschwiegenheitsvereinbarung
12.1Sowohl FilmOrbit als auch der Kunde werden alle im Rahmen des Auftrags übermittelten vertraulichen Daten, Angaben oder sonstige Informationen streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Als vertrauliche Informationen gelten:
12.1.1Informationen, Daten und Angaben, die mündlich, visuell oder schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind.
12.1.2Informationen, Daten und Angaben, die Betriebsgeheimnisse enthalten. Dazu zählen insbesondere betriebswirtschaftliche Informationen, Strategien und Berichte.
12.1.3Informationen über Tätigkeiten und Projekte, die nicht anderenorts öffentlich einsehbar sind.
12.2Die Nutzung der übermittelten vertraulichen Daten und Informationen dient nur der Erfüllung des Auftrages, eine Nutzung darüber hinaus ist nicht zulässig. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.
12.3Die Vertraulichkeitserklärung gilt auch für alle beteiligten Mitarbeiter, Vertreter und Freelancer der beiden Parteien. Die Parteien verpflichten sich, ggf. Beteiligten vor der Überlassung von vertraulichen Informationen eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben zu lassen.
12.4Die Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch die betroffene Partei schriftlich aufgehoben werden. Die Parteien verpflichten sich, nach Abschluss des Vertrages vertrauliche Daten falls möglich zu löschen, in jedem Fall aber geschützt vor Fremdzugriffen aufzubewahren.
13. Gewährleistung
13.1FilmOrbit leistet Gewähr gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
13.2Bei Mängeln an Werkleistungen werden diese vor der Abnahme durch den Kunden von FilmOrbit beseitigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb einer Korrekturschleife die Korrektur von Mängeln anzufordern. Setzt FilmOrbit die Mängelbeseitigung nicht wie vom Kunden kommuniziert um, hat FilmOrbit eine erneute kostenfreie Mängelbeseitigung zu leisten. Entspricht das Werk nach dieser erneut nicht den Vorgaben, so kann der Kunde wahlweise mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts sind alle bisher erbrachten Leistungen zu vergüten.
13.3Bei Nichterfüllung von Dienstleistungen oder Verzug ist FilmOrbit verpflichtet, für daraus entstehende Schäden Ersatz zu leisten. Eine Schadensersatzpflicht besteht jedoch nur, wenn der Kunde FilmOrbit die beanstandeten Mängel mitgeteilt hat und diese von FilmOrbit nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wurden.
14. Haftung
14.1FilmOrbit wird dem Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. FilmOrbit übernimmt keine eigene rechtliche Überprüfung der erbrachten Leistungen. Erachtet FilmOrbit für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (z. B. wettbewerbs- oder markenrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
14.2Eine Haftung von FilmOrbit ist ausgeschlossen, sofern FilmOrbit den Kunden schriftlich unter Darlegung der Gründe auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Werbemaßnahme mit dem geltenden Recht hingewiesen hat und der Kunde sich trotz des Hinweises gegen eine Änderung der betreffenden vertragsgegenständlichen Leistungen entscheidet. Der Kunde stellt FilmOrbit in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Hiervon umfasst sind auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten.
14.3Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Erbringung der beauftragten Leistungen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden sowie Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie oder aus Produkthaftung – insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
15. Laufzeit und Kündigung
15.1Die Dauer der Leistungen wird durch das im Auftrag vereinbarte Liefer-/Leistungsdatum bzw. den Leistungszeitraum bestimmt.
15.2Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15.3Einzelne im Angebot festgelegte Leistungen können mit einer Frist von einem Monat storniert werden.
15.4Ab dem Datum der Kündigung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden. Bereits gezahlte Rechnungen für Leistungen über das Datum hinaus werden anteilig berechnet.
16. Datenschutz
16.1Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen der DSGVO und des BDSG-neu beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Verpflichtung von mit Datenverarbeitung befassten Personen auf das Datengeheimnis (§ 53 BDSG-neu).
16.2Sofern zur Durchführung der vertraglichen Leistungen eine Übertragung bzw. Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt, schließen die Vertragspartner eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
17. Schlussbestimmungen
17.1Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
17.2Der Kunde darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die Agentur nur nach schriftlicher Zustimmung der Agentur auf Dritte übertragen bzw. abtreten.
17.3Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
17.4Im Falle von Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung dieses Vertrages vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz von FilmOrbit, Dorsten. Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.